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AGB Kurzzeitmiete

1. Allgemeine Vertragsbedingungen

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die mietweise Überlassung eines Campingbusses mit standardmäßigem oder individuellem Innenausbau sowie ggf. von Campingzubehör durch die Soulfly Adventure Rentals GbR als Vermieter an den Mieter.

Die Soulfly Adventure Rentals GbR ist eine deutsche Gesellschaft, vertreten durch die jeweils allein vertretungsberechtigten Geschäftsführer Bryon Archer und Julia Stehning. Der Standort des Unternehmens befindet sich in
Edelstetter Weg 7,
86381 Krumbach.

Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Geltung des UN -Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

Für das Vertragsverhältnis maßgebliche Dokumente sind:
1. der Mietvertrag mit den jeweils vereinbarten Konditionen
2. Übergabeprotokoll (näher definiert in Ziff. 9.1)
3. die Buchungsbestätigung per E-Mail
4. diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

Sämtliche Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter sind schriftlich oder in gleichwertiger elektronischer Form zu treffen, mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Individuell, schriftlich niedergelegte Regelungen haben im Einzelfall Vorrang zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Zustandekommen des Vertrags

Mit dem Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars sendet der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Mietvertrages ab und erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.


Erst nach dem Erhalt der schriftlichen und aktiv von der Soulfly Adventure Rentals GbR ausgelösten Buchungsbestätigung (per E-Mail) ist die Mietbuchung für die Vermieterin verbindlich angenommen und das Mietfahrzeug gilt als fest gebucht.

Der Vermieter ist im Rahmen seiner eigenen Dispositionsfreiheit berechtigt, den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen.


Der Anzahlungsbetrag einer Buchung beträgt 50% des Gesamtmietpreises (inklusive Extras und Servicepauschale) und ist binnen 7 Tagen nach Buchung (also nach Erhalt der Buchungsbestätigung) fällig. Die Restzahlung von weiteren 50% der Gesamtsumme muss bis 30 Tage vor Reiseantritt beim Vermieter eingehen. Bei einer Buchung weniger als 14 Tage vor dem Reiseantritt ist der Gesamtmietpreis sofort fällig. Wird die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht geleistet, liegt es im Ermessen des Vermieters, wann die Buchung endgültig storniert wird.

3. Nutzung des Mietfahrzeugs

Der Mieter setzt das Mietfahrzeug eigenverantwortlich ein und gestaltet seine Fahrt selbst. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalreisevertrag, insbesondere die §§ 651 a-m BGB, finden auf das Vertragsverhältnis weder unmittelbar noch entsprechend Anwendung.

Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb der Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Island, Kroatien, Andorra, Albanien, Mazedonien, Bosnien und Herzegowina und der Schweiz benutzt werden. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich mit den landesspezifischen Gesetzen, insbesondere technischer Vorgaben, ordnungsgemäßer Ausstattung und Verkehrs- und Ordnungsvorschriften vertraut zu machen. Der Mieter haftet für Verletzungen dieser Pflichten gegenüber dem Vermieter.

Ausgeschlossen sind insbesondere Reisen in die Türkei, Russland, Marokko, Ukraine, Tunesien und alle anderen nicht EU-Länder.

Die Campingbusse werden ausschließlich für private Zwecke, wie z.B. Urlaubsreisen, für die Teilnahme an Sportevents, den alltäglichen Gebrauch o.ä. vermietet.

Insbesondere untersagt ist die Nutzung zu folgenden Zwecken:
-Jegliche gewerbliche Nutzung, unübliches Fahrverhalten (beispielsweise gleiche Wegstrecke mehrfach hin und zurück, Taxi- oder Shuttlefahrten). Die Anmietung eines Campingfahrzeugs zur Nutzung als Home-Office-Space für Bürotätigkeiten stellt keine Benutzung zu einem gewerblichen Zweck dar
-zur Nutzung für Wohnungsumzüge
-zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen oder Autorennen
-Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings oder Fahrschulübungen
-Weitervermietung oder Verleihung
-zur Beförderung von explosiven, leicht entzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst gefährlichen Stoffen
-zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind
-zur Nutzung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers
-Transport von lebenden oder toten Tieren, ausgenommen Haustiere mit entsprechend gebuchter Haustierpauschale
-Transport von Gütern, die das Gewicht der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Maximalwerte übersteigt

Das Fahrzeug darf nicht durch Eintauchen in Wasser, Kontakt mit Salzwasser, Durchfahrt von überfluteten Gebieten, Fahrten in Sand und auf schmutzigen Straßen beschädigt werden.

Die Überklebung und/oder Entfernung der Soulfly Werbezeichen auf den Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt.

Bestehen im Vorfeld Zweifel an der Nutzung des Mietfahrzeuges behält sich der Vermieter vor, dieses nicht auszuhändigen. Eine Zuwiderhandlung berechtigt die Soulfly Adventure Rentals GbR zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund und gegebenenfalls zu Schadensersatzansprüchen. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet.

4. Fahrzeug-Führungsberechtigte

Grundsätzlich Führungsberechtigt sind alle volljährigen, natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Miete seit mindestens einem Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder B sind.

Mieter und alle Fahrer werden im Übergabeprotokoll schriftlich eingetragen. Jede/r Fahrer/in muss den Führerschein, sowie ein gültiges Ausweisdokument bei Fahrzeugübergabe im Original beim Vermieter vorzeigen. Kopien werden nicht akzeptiert. Halter des Mietfahrzeugs ist für den vereinbarten Mietzeitraum der Mieter.

Der Mieter hat Handeln des Fahrers wie Eigenes zu vertreten. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

Alle mitreisenden Personen im Mietzeitraum sind dem Vermieter zu nennen. Gibt es Zweifel an der wahrheitsgemäßen Angabe der Anzahl der Mitreisenden, behält sich der Vermieter vor, das Mietfahrzeug nicht auszuhändigen.

Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den im Übergabeprotokoll angegebenen Fahrern gelenkt werden. Gestattet der Mieter einem nicht berechtigten Fahrer, das Mietfahrzeug zu führen, stellt dies eine Verletzung der Vermietungsbedingungen dar. Der Mieter ist für alle Schäden haftbar, die durch einen nicht berechtigten Fahrer verursacht werden. Der nicht berechtigte Fahrer genießt keinen Versicherungsschutz durch vom Vermieter angebotene Zusatzleistungen. Deckungsschutz besteht in diesen Fällen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung.

Eine Vermietung des Mietfahrzeugs an Firmenkunden ist nur für erlaubte private Zwecke nach Ziff. 3 des Mieters oder dessen Mitarbeitern zulässig. Sofern aufgrund der vertraglichen Regelung im Mietvertrag der Mieter als Firmenkunde das Mietfahrzeug seinen Mitarbeitern überlassen darf, ist der Mieter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Mietfahrzeug nur an Mitarbeiter überlassen wird, die führungsberechtigt im Sinne dieser Ziff. 4 sind.

Der Mieter bzw. die Fahrer dürfen das Mietfahrzeug nicht führen, wenn ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bei Krankheit.

5. Preise

5.1. Gesamtmietpreis

Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im
Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist.

Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf https://soulfly.eu veröffentlichten Preise gelten inkl. Umsatzsteuersatz.

Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale in Höhe von 99,00€ an. Für die Mitnahme von Haustieren in den Mietfahrzeugen fällt eine zusätzliche Haustierpauschale von 79,00 € je Anmietung an. Diese Pauschalen deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen.

5.2. Reisekosten

Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Reisekosten wie z.B. Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. Für Fährbuchungen gelten die auf der Website kommunizierten Längenangaben des Fahrzeugs (jeweils bis 6 Meter Länge).
In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht.

5.2.1. Mautkosten

Für alle anfallenden Maut- und oder Registrierungs-Gebühren hat der Mieter vor Ort, vorab per Überweisung oder per Kreditkarte aufzukommen. Der Mieter verpflichtet sich vor Einreise in das Urlaubsland über eventuelle Maut und Umweltzonen zu informieren und gegebenenfalls vorab zu registrieren.

Für Reisen nach Norwegen muss der Mieter sich vorher auf www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Des Weiteren ist der Mieter verpflichtet sich vor Einreise auf www.epcplc.com/rental zu registrieren.

Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter bei www.epass24.com vorab registrieren. Das Fahrzeug -Kennzeichen kann nach Aushändigung des Mietfahrzeugs der Registrierung nachträglich hinzugefügt werden.

Reist der Mieter nach Frankreich, ist der Mieter verpflichtet das Fahrzeug auf eigene Kosten mit der nötigen Umweltplakette (Crit‘ Air) auszustatten. Er verpflichtet sich, sich bis spätestens zwei Wochen vor Mietbeginn bei der Soulfly Adventure Rentals GbR zur melden, um die notwendigen Fahrzeuginformationen zu erhalten.

In Portugal ist eine Registrierung oder der Kauf einer Toll Card www.portugaltolls.com nur dann notwendig, wenn der Mieter eine Mautstrecke befährt, auf der die Maut elektronisch erhoben wird. Die Strecken sind besonders gekennzeichnet.

Bei Nichteinhaltung erhebt die Vermieterin für jede Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr von 19,00 € zusätzlich zu den Maut- und Strafgebühren.

5.2.2. Strafmandate und Bußgelder

Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Bearbeitungsgebühr von 19,00 € pro Mandat.

5.3. Bezahlung

Der Mieter autorisiert hiermit die Soulfly Adventure Rentals GbR, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Kreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter den Vermieter, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 5.2.2. der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 5.2.1. über die Kreditkarte abzubuchen.

5.5. Rabatte

Sonderrabatte sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

6. Kaution

6.1. Höhe der Kaution

Bei Mietantritt muss zur Sicherheit für die Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem und gereinigtem Zustand eine Kaution in Höhe von 1.000,00 € hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeformular quittiert. Ohne die Hinterlegung der Kaution wird das Mietfahrzeug nicht ausgehändigt. Eine nicht rechtzeitige Anzahlung, Vollzahlung oder Kautionszahlung berechtigt die den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund, vorbehaltlich etwaiger Schadensersatzansprüche.

6.2. Bezahlung und Rückzahlung der Kaution

Eine Bezahlung oder Rückzahlung der Kaution in bar ist ausgeschlossen. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand, abgesehen von den im Übergabeprotokoll aufgeführten Schäden, wird die Kaution zurückerstattet.
Dies befreit den Mieter aber nicht von der Haftung für verdeckte oder versteckte Mängel oder Beschädigungen, die von der Soulfly Adventure Rentals GbR binnen 48 Stunden nach Rückgabe des Mietfahrzeugs festgestellt werden.

Es bestehen für den Mieter folgende Möglichkeiten zur Hinterlegung:

6.2.1. Kreditkarte:

Bei Übergabe des Fahrzeugs wird die Kreditkarte in Höhe des Kautionsbetrages geblockt. Die Blockierung der Kaution mittels Kreditkarte wird nach Ablauf von 30 Tagen automatisch wieder freigegeben.

6.2.2. EC-Karte:

Bei Übergabe wird der Kautionsbetrag von der EC-Karte des Mieters abgebucht. Der Mieter hat Sorge dafür zu tragen, dass die Abbuchung in Höhe des vollen Betrags möglich und nicht durch ein Abbuchungslimit des Kreditinstitutes gesperrt ist. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf dasselbe Konto, von dem die Kaution bezahlt wurde.

6.2.3. Überweisung:

Der Mieter hat die Möglichkeit, die Kaution bereits im Vorfeld zu überweisen. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Kaution bei Übergabe des Fahrzeugs bereits auf dem
Konto des Vermieters eingegangen ist. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses auf dasselbe Konto, von dem die Kaution bezahlt wurde.

6.3. Einbehaltung

Bei der Fahrzeug-Übergabe zu Beginn der Mietzeit werden die bereits vorhandenen Beschädigungen am Mietfahrzeug schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten und dem Mieter ausgehändigt.
Bei einem Unfall mit Unfallgegner wird die Kaution inkl. fälligem Selbstbehalt des Mieters so lange vom Vermieter einbehalten, bis die Schuldfrage eindeutig gerichtlich oder außergerichtlich geklärt ist.
Zusätzliche Gebühren oder Kosten (beispielsweise Sonderreinigungs- oder Bearbeitungspauschalen) werden dem Mieter bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt berechnet werden können. Falls zusätzliche Kosten entstehen, z. B. durch ein Bußgeld, oder wenn Schäden am Mietfahrzeug verursacht wurden, die bei Rückgabe festgestellt wurden, wird der Vermieter dem Mieter diese und weitere administrative Kosten (z. B. Kosten für die Schadenbearbeitung, Bearbeitungspauschale für Bußgelder) zu einem späteren Zeitpunkt berechnen, wenn die Soulfly Adventure Rentals GbR von diesen Kosten Kenntnis erlangt hat.
Der Vermieter ist berechtigt, die entsprechenden zusätzlichen Gebühren und Kosten unmittelbar von der Kaution einzubehalten.
Einwendungen gegen diese Berechnung kann der Mieter innerhalb einer Frist von 14 Tagen, beginnend ab Zugang des Schreibens, per E -Mail oder per Post vorbringen; dies gilt auch für den Nachweis, dass der Mieter nicht der Verursacher für das die Kosten oder Gebühren auslösende Ereignis ist. Falls der Mieter nicht innerhalb dieser Frist reagiert, werden ihm die Kosten in Rechnung gestellt.

7. Mietzeitraum

Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme des Fahrzeugs bis zur endgültigen Rückgabe, die bei der Buchung festgehalten wurde.
Die Abholung des Fahrzeugs hat zu den in Ziff. 9 festgehaltenen Uhrzeiten zu erfolgen. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zu den in Ziff. 10 festgehaltenen Uhrzeiten zu erfolgen.
Wird die Mietzeit überzogen, werden je angefangene Stunde 50,00 € berechnet, außer der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten, wofür der Mieter die Beweislast trägt. Entsteht dem Vermieter aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden durch entgangenen Gewinn oder Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, so werden diese Schadensersatzansprüche vom Mieter getragen, welcher das Fahrzeug verspätet zurückgegeben hat.
Wird das Mietfahrzeug vorzeitig vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist dennoch der volle im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Generell besteht kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.
Die Mindestmietdauer beträgt ganzjährig 3 Nächte.

8. Stornierung oder Änderung der Buchung

8.1 Fristen

Es gelten folgende Fristen für Stornierungen und Änderungen von verbindlichen Buchungen:

8.1.1. Stornierung zwischen 0 und 14 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn

Der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras ist an die Soulfly Adventure Rentals GbR zu zahlen. Aufgrund des erklärten Rücktritts besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Stornogutschein.

8.1.2. Stornierung zwischen 14 und 30 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn

Es fallen Stornogebühren in Höhe von 50% der Gesamtmiete an. Der Mieter erhält einen Stornogutschein über die restlichen 50% der Gesamtmiete oder bekommt diese Summe auf eine Umbuchung zu einem anderen Zeitraum angerechnet. Eine Auszahlung der bereits geleisteten Anzahlung ist ausgeschlossen.

8.1.3. Stornierung zwischen 30 und 90 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn

Der Mieter erhält einen Stornogutschein über die volle Höhe seiner bisher geleisteten Anzahlung oder kann seine Buchung auf einen anderen Zeitraum umbuchen. Eine Auszahlung der bereits geleisteten Anzahlung ist ausgeschlossen.

8.1.4. Stornierung bis zu 90 Tagen vor vereinbartem Mietbeginn

Es wird die gesamte bisher geleistete Anzahlungssumme zurückerstattet. Hat der Mieter seine Buchung mit einem Storno- oder Wertgutschein bezahlt, erhält er lediglich einen Stornogutschein im Wert der damit geleisteten Zahlung.

8.2. Nichtabholung

Bei Nichtabholung des Fahrzeugs zum vereinbarten Zeitpunkt ist der volle Gesamtmietpreis inklusive Extras ist an die Soulfly Adventure Rentals GbR zu zahlen. Aufgrund des erklärten Rücktritts besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung oder einen Stornogutschein.

8.3. Umbuchungen

Führt eine Umbuchung zu einem höheren Gesamtmietpreis als der ursprünglich vereinbarte, so hat der Mieter den Differenzbetrag zu zahlen. Ist der neue Mietpreis hingegen geringer, so erhält der Mieter einen Stornogutschein über den Differenzbetrag im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Mietpreis. Ist der neue Gesamtmietpreis hingegen geringer, so erhält der Mieter einen Gutschein über den Differenzbetrag im Vergleich zum ursprünglich vereinbarten Gesamtmietpreis.

8.4. Vorzeitige Rückgabe

Bei einer vorzeitigen Beendigung des Mietvertrags durch Rückgabe des Mietfahrzeugs besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises, einen Stornogutschein, oder eine (teilweise) Umbuchung für einen anderen Mietzeitraum

8.5. Stornogutscheine

Ab Umbuchung oder Ausstellung eines Stornogutscheins ist dieser 3 Jahre gültig. Maßgebend ist das Umbuchungs- oder Stornierungsdatum. Nach Ablauf dieser 3-jährigen Frist besteht kein Anspruch auf erneute Umbuchung oder Ausstellung eines Stornogutscheins. Für eine Stornierung, die mit einem Stornogutschein bezahlten wurde gilt für den daraufhin ausgestellten Stornogutschein das Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheins. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
Bei Bezahlung mit Stornogutscheinen gelten grundsätzlich die zum Abschluss dieser Buchung aktuellen Preise und AGB, ein Anspruch auf den ursprünglichen Mietpreis besteht nicht. Ein Weiterverkauf von Stornogutscheinen ist nicht gestattet.

8.6. Stornierung von zuzätzlich gebuchtem Equipment

Bereits gebuchtes Equipment ist nicht separat von einer Buchung stornierbar. Kosten für Equipment werden bei Abbestellung nicht zurückerstattet.

9. Übernahme des Mietfahrzeugs

Die Übernahme des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an dem in Ziff.1 definierten Standort des Vermieters in Memmingen. Das Mietfahrzeug muss zum vereinbarten Termin pünktlich vom Mieter übernommen werden. Grundsätzlich sind Abholungen auf den Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 18:00 Uhr beschränkt, wobei der Mieter die genaue Abholzeit bei der Buchung vorgibt. Wird die vom Mieter festgelegte Abholzeit um mehr als eine Stunde überschritten, ist der dieser verpflichtet, für diesen Zeitraum eine Entschädigung von 50 € pro Stunde zu zahlen.
Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug in technisch einwandfreiem, gebrauchsfähigem und verkehrssicherem Zustand. Bei Übernahme ist das Fahrzeug zudem von Innen und Außen gereinigt, voll betankt und alle Betriebsstoffe sind geprüft. Außerdem erhält der Mieter die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein und einen Schlüssel.
Hat der Mieter besondere Anforderungen an sein Fahrzeug (z. B. Winterreifen im September), muss der Vermieter so früh wie möglich darüber informiert werden. Jede Anfrage wird von Fall zu Fall auf ihre Realisierbarkeit geprüft. Der Vermieter versucht diese Extrawünsche zu erfüllen, behält sich jedoch das Recht vor, diese nicht zu erfüllen, wenn technische oder logistische Probleme auftreten. Diese zusätzlichen Anforderungen, selbst wenn diese unerfüllt bleiben, haben keinen Einfluss auf den bestehenden Vertrag.
Der Mieter hat die Pflicht, das Fahrzeug vor der Übergabe zu untersuchen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Mängel im Übergabeprotokoll festgehalten sind. Mängel, die durch den Mieter später geltend gemacht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

9.1. Übergabeprotokoll

Anlässlich der Übergabe des Fahrzeugs wird ein vom Vermieter und Mieter zu unterzeichnendes Übergabeprotokoll angefertigt. In diesem Protokoll werden folgende Vertragsbestandteile schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterzeichnet:
-alle ersichtlichen Mängel und Beanstandungen
-der Tachometerstand
-alle berechtigten Fahrer
-Quittierung der Kautionszahlung nach Ziff. 6
-Auflistung aller zugebuchten Gegenstände

10. Rückgabe des Mietfahrzeugs

Die Rückgabe des Fahrzeugs erfolgt ausschließlich an dem in Ziff.1 definierten Standort des Vermieters in Memmingen. Grundsätzlich sind Rückgaben auf den Zeitraum zwischen 08:00 Uhr und 14:00 Uhr beschränkt. Falls das Mietfahrzeug nicht an dem im Mietvertrag vereinbarten Tag zurückgegeben wird und falls auch nicht unverzüglich eine Meldung seitens des Mieters zum Grund der verspäteten Rückgabe vorliegt, muss der Vermieter davon ausgehen, dass der Mieter das Mietfahrzeug widerrechtlich nutzt. Der Vermieter ist dann berechtigt, bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten.
Bei Rückgabe des Campingbusses ist der Mieter verpflichtet, das Mietfahrzeug gemeinsam mit einem Vertreter der Soulfly Adventure Rentals GbR zu besichtigen. Im Zuge dieser Besichtigung, werden neue Beschädigungen am Fahrzeug, welche nicht bereits im Übergabeprotokoll des Fahrzeugs vermerkt wurden, in einem Rückgabeprotokoll erfasst. Im Schadensfall erfolgt eine Berechnung durch den Vermieter innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs. Sind bei der Besichtigung des Fahrzeugs verdeckte Schäden, z.B. aufgrund äußerer Verunreinigungen, nicht erkennbar, so führt die unbeanstandete Rücknahme des Fahrzeugs nicht zu einem negativen Schuldanerkenntnis der Soulfly Adventure Rentals GbR.
Das Mietfahrzeug muss vollgetankt zurückgegeben werden. Ein nur teilweise gefüllter Tank wird unter Berechnung der konkreten Benzinkosten zur Auffüllung des Tankes und einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 19,00 € vom Vermieter aufgefüllt.
Das Mietfahrzeug muss innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) vom Mieter an den Vermieter übergeben werden. Bei übermäßiger Verschmutzung von außen wird eine Reinigungspauschale von 50 € berechnet. Bei unentleerter WC-Kassette oder unentleertem Abwassertank wird eine Gebühr von je 100 € erhoben. Wird das Mietfahrzeug nicht ordnungsgemäß innen gereinigt (gefegt, gesaugt und gewischt) übergeben, wird eine Sonderreinigungspauschale 100,00 € berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist.
Entstandene Reinigungskosten für starke Verunreinigungen, z.B. auf den Polstern, an der Innendecke oder Innenwänden werden von der Kaution einbehalten und mindestens mit einer Sonderreinigungspauschale von 200,00 € berechnet, wobei dem Mieter der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist.

11. Obhuts- und Sorgfaltspflicht

Der Mieter hat das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten sowie das Mietfahrzeug immer ordnungsgemäß zu verschließen und gegen Diebstahl zu schützen. Die Betriebsanleitungen des Mietfahrzeugs sowie aller eingebauten Geräte etc. sind genauestens zu beachten. Insbesondere verpflichtet sich der Mieter, die bestehenden
Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu beachten. Das Fahren ist nur mit gesicherter bzw. verriegelter Gasflasche gestattet.
Für die Einhaltung der Devisen-, Gesundheits-, Maut-, Pass-, Visa-, Verkehrs-, und Zollbestimmungen sind der Mieter und Mitreisende selbst verantwortlich. Alle eventuellen Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen können, gehen zu Lasten des Mieters.
Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen nicht gestattet. Wird das Rauchverbot im Mietfahrzeug missachtet, werden 500,00 € von der Kaution einbehalten, um den Wertverlust zu kompensieren und eine professionelle Rauchrückständebeseitigung durchführen zu lassen. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet ist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Sonderreinigungspauschale ist.
Die Mitnahme von Haustieren, insbesondere Hunden, ist nur in speziellen für Kleintierbesitzer vorgesehenen und markierten Bussen gestattet. Diese sind gegen Sonder-Gebühr buchbar. Sollte der Vermieter eine nicht angemeldet und separat gebuchte Mitnahme von Haustieren auffallen, darf der
Vermieter die Haustierpauschale nachträglich von der hinterlegten Kaution einbehalten. Sollte das Campingfahrzeug durch die Mitnahme eines Kleintiers innen oder außen verkratzt oder besonders verschmutzt sein, behält sich die Vermieterin ebenfalls vor, dem Mieter den entsprechenden Wertverlust am Mietfahrzeug sowie Reinigungskosten nachträglich in Rechnung zu stellen.
Der Mieter ist verpflichtet, jegliches Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern, sodass dadurch keine Beschädigungen am Fahrzeug verursacht werden und dies auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Die geltenden, gesetzlichen Vorschriften zur Ladungssicherung sind zu beachten. Die Mieter haften gegenüber dem Vermieter für alle Folgen, die sich aus der Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen ergeben.

12. Reparatur und Wartung

Während des Mietzeitraums ist der Mieter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Campingbus in dem Zustand zu erhalten, in dem er sich bei Anmietung befand. Der Mieter hat auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay zu achten und alle erforderlichen Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung zu ergreifen.
Insbesondere ist der Mieter verpflichtet, vor und während der Fahrt den Ölstand, den Kühlwasserstand sowie den Reifendruck und die Reifenbeschaffenheit zu überprüfen.
Der Mieter übernimmt einen vollen Adblue-Tank bei Reiseantritt. Der Mieter ist verpflichtet, den Adblue-Tank regelmäßig zu kontrollieren und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich für das ordnungsgemäße Auffüllen des Adblue-Tanks auf eigene Kosten zu sorgen.
Der Mieter haftet für alle Folgen, die sich aus der Verletzung dieser Instandhaltungsverpflichtungen ergeben.
Laufende Unterhaltskosten, wie z.B. Betriebsstoffe des Mietfahrzeugs, trägt im vereinbarten Mietzeitraum der Mieter. Die Kosten für die vorgeschriebenen Wartungsdienste und notwendigen Verschleißreparaturen trägt die Soulfly Adventure Rentals GbR.
Jede Änderung und jeder mechanische Eingriff am Campingbus sind ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Vermieters. untersagt. Sollte diese Regel verletzt werden, ist der Mieter verpflichtet, die Kosten zu tragen, die erforderlich sind, um den Fahrzeugzustand wiederherzustellen, der bei Anmietung bestand.
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- oder Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters im Mietzeitraum in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt die Soulfly Adventure Rentals GbR. gegen Vorlage der entsprechenden Belege, sofern der Mieter nicht für den Schaden haftet.

13. Haftung des Mieters und Versicherung

Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Mängel und Fahrlässigkeit gemäß § 536a Abs.1, Alt.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Haftung der Soulfly Adventure Rentals GbR für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Das Mietfahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Deckungssumme der Haftpflicht-Versicherung beträgt 100 Mio. €.
Bei jeder Buchung ist automatisch das Sorglos-Paket eingeschlossen. Dieses umfasst die folgenden Komponenten:
-Selbstbehalt von 1500,00 €. Für Jungfahrer unter 23 Jahren gilt ein Selbstbehalt von 2500,00 €
-Unbegrenzte Kilometeranzahl
-Ein Zusatzfahrer ohne Aufpreis
-Mobilitätsservice: Bei Pannen im In- und Ausland bemüht sich der Vermieter, einen Ersatzwagen zu stellen beziehungsweise eine Reparatur möglichst schnell durchführen zu lassen
-Pannenhilfe: Alle Leistungen sind nur durch die Vermieterin und nach deren Ermessen zu veranlassen und unter Inanspruchnahme der 24h Vermieter-Hotline abzustimmen
Bei Unfällen, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Mietfahrzeugs (wie z.B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten dieser AGB haftet der Mieter für die hierdurch entstandenen Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeugs abzüglich des Restwertes, es sei denn, der Mieter hat den Eintritt des Schadens nicht zu vertreten. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige anfallende Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschlepp- und Bergungskosten sowie Sachverständigengebühren.
Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über den Mieter mit dem Fahrzeug in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Vermieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
Der Vermieter. ist bevollmächtigt, gegen den Mieter geltend gemachte Schadenersatzansprüche in dessen Namen zu erfüllen oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Werden gegen den Mieter Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich geltend gemacht, ist der Mieter verpflichtet dies unverzüglich nach Erhebung des Anspruchs anzuzeigen. Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen wird der Soulfly Adventure Rentals GbR. die Führung des Rechtsstreits überlassen. Die Soulfly Adventure Rentals GbR. ist berechtigt, im Namen des Mieters einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem durch den Mieter Vollmacht sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und angeforderte Unterlagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Vermieter stellt den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung auf Basis der jeweils gültigen Musterbedingungen der AKB (Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung) mit Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale für Schäden pro Schadensfall von 49,00 € am Mietfahrzeug frei. Dem Mieter wird der Nachweis gestattet, dass der Soulfly Adventure Rentals GbR. kein Schaden oder ein wesentlich niedriger Schaden als die Kostenpauschale entstanden ist.
Der Mieter haftet voll und unabhängig von seinem Verschulden für die folgenden Schäden, wobei die Haftung teilweise über entsprechende Sorglos-Pakete begrenzt oder ausgeschlossen werden kann:
Reifenschäden: Entstehende Kosten für den Abschleppdienst, die Reifen selbst oder die Montage der Reifen müssen ebenfalls vom Mieter übernommen werden. Das Reserverad am Mietfahrzeug darf nicht selbst, sondern nur durch einen Abschlepp- oder Pannendienst montiert werden;
Steinschläge in Scheiben: Steinschläge in Scheiben werden je nach Größe und Ort repariert oder getauscht;
Schäden im Innenraum des Fahrzeugs.
Weitere Schäden: Schäden, die durch das Befahren unbefestigter Straßen entstehen, einschließlich der daraus resultierenden Kosten wie etwa für Bergung, Abschleppung oder Reifenschäden.
Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrzeug, die bei der Benutzung von Fähren oder Autozügen entstanden sind. Sämtliche Kosten für Schäden, die auf dem jeweiligen Verkehrsmittel entstanden sind, sind durch den Mieter zu tragen. Der Mieter ist in der Pflicht, Fähr- und andere Transportschäden beim Vermieter anzuzeigen.
Jungfahrer unter 23 Jahre haben eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 2500,00 € pro Schaden. Im Übrigen beträgt der Selbstbehalt grundsätzlich 1500,00 €.
Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder bei der Nutzung des Mietfahrzeugs zu verbotenen Zwecken entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 15 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensfalls. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechenden Verhältnis; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
Im Übrigen haftet der Mieter nach den gesetzlichen Regelungen.
Die Soulfly Adventure Rentals GbR beziffert und reguliert Schäden auf Grundlage von Kostenvoranschlägen einer deutschen Vertragswerkstatt oder durch eigenes Fachpersonal mit Standardsoftware für die Kalkulation von Schäden (SilverDAT) und auf Basis der Kostenstruktur einer Vertragswerkstatt am Sitz des Vermieters.
Für die Abwicklung eines im Mietzeitraum entstandenen Schadens jeglicher Art, der vom Vermieter bearbeitet werden muss, wird eine Bearbeitungsgebühr von 49,00 € erhoben.
Das vorzeitige Abstellen der Mietfahrzeuge am Standort oder in der Nähe des Standorts (egal ob öffentliches oder Privatgelände) erfolgt auf eigene Gefahr! Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die bis zum offiziellen Mietende entstehen.
Bei Verlust des KFZ-Scheins stellt der Vermieter eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 200,00 € in Rechnung. Bei Verlust eines Schlüssels stellt die Soulfly Adventure Rentals GbR eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1.000,00 € in Rechnung.

14. Haftungsbefreiung

Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d. h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden.
Ebenfalls keine Haftung des Mieters besteht, wenn der Vermieter für die entstandenen Schäden Ersatz vom Unfallgegner, sonstigen Unfallbeteiligten, von Dritten oder von der bestehenden Kasko-Versicherung erlangt.
Von der Haftungsbefreiung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung (Wassertank oder Dieselkraftstofftank), unsachgemäßen Gebrauch (wie z.B. das Befahren unbefestigter Straßen) oder durch das Ladegut entstanden sind.
Ebenfalls nicht von der Haftungsbefreiung umfasst sind durch Bedienungsfehler verursachte Schäden an der Markise, im Innenraum des Mietfahrzeugs oder am Aufstelldach samt Dachzelt.
Hierzu noch folgende Hinweise:
-Die Markise darf niemals bei starkem Wind oder Regen ausgefahren werden und im ausgefahrenen Zustand nie unbeaufsichtigt gelassen lassen. Die Kosten für eine neue Markise mit Montage muss bei Zuwiderhandlung der Mieter tragen. Diese können den Kautionsbetrag übersteigen.
-Das Wassersystem kann, wenn unsachgemäß Dieselkraftstoff in den Tank gefüllt wurde, nicht gereinigt werden. Es muss komplett ausgetauscht werden. Dies betrifft Tanks, Boiler, Pumpe, Wasserhähne und Leitungen. Die Kosten sind vom Mieter in ganzer Summe zu tragen. Ebenso haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden am Mietfahrzeug und dem Zubehör. Gleiches gilt bei Falschbetankung des Dieselkraftstofftanks.

15. Verhalten bei Unfällen und Schäden

Im Falle einer Panne oder einer Fehlfunktion des Mietfahrzeugs (z.B. Motorlampe leuchtet, Reifenpanne) ist die Hotline der Soulfly Adventure Rentals GbR zu kontaktieren, um das weitere Vorgehen abzuklären.
Bei jeglicher Beschädigung des Mietfahrzeugs während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten des Ereignisses, das zur Beschädigung des Mietfahrzeugs geführt hat, schriftlich zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter soll zu diesem Zweck den im Handschuhfach befindlichen Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß ausfüllen. Dieser Vordruck kann auch jederzeit beim Vermieter telefonisch angefordert oder auf der Webseite der Soulfly Adventure Rentals GbR abgerufen werden. Der Mieter hat den Vordruck elektronisch als Scan unverzüglich an den Vermieter zu schicken.
Sofern der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, behält sich die Soulfly Adventure Rentals GbR die Berechnung einer Vertragsstrafe von 1000,00 € vor.
Nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden hat der Mieter zusätzlich unverzüglich die Polizei vor Ort zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Unterlässt der Mieter, den Schaden polizeilich aufnehmen zu lassen, haftet er voll für jegliche daraus entstandenden wirtschaftlichen Nachteile des Vermieters. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.
Werden unterwegs Schäden festgestellt, so ist die Soulfly GbR per Mail unverzüglich zu unterrichten. Sollte eine Reparatur notwendig sein, ist das Mietfahrzeug, noch bevor weitere Schäden eintreten können, unverzüglich abzustellen. Die Weiterfahrt, auch bis zur
nächsten Werkstatt, ist nur nach der vorherigen Zustimmung der Soulfly GbR zulässig.
Dies gilt nicht, wenn nach der Art des Schadens ein Folgeschaden auszuschließen ist.
Sollte der Mieter das Mietfahrzeug in eine Werkstatt bringen oder bringen lassen, so ist die Soulfly GbR unverzüglich zu deren Geschäftszeiten und vor Erteilung des Reparaturauftrages über die Werkstatt, Dauer und Kosten der Reparatur zu informieren. Die Genehmigung der Reparatur ist abzuwarten. Reparaturkosten übernimmt die Soulfly GbR nur, wenn die Reparatur vorher durch sie genehmigt wurde und nur gegen Vorlage entsprechender Belege. Die genaue Kontaktadresse der Werkstatt ist der Soulfly GbR unverzüglich mitzuteilen.

16. Haftung des Vermieters

Jegliche Haftung des Vermieters wegen Verletzung seiner vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Soulfly Adventure Rentals GbR haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) vorliegt. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt davon unberührt.
Die Soulfly Adventure Rentals GbR stellt das Mietfahrzeug zum angemieteten Zeitpunkt bereit. Sollte das angemietete Mietfahrzeug aus irgendeinem Grund zum Reisebeginn nicht verfügbar sein, stellt die der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug. Sollte dies ebenfalls nicht möglich sein, werden dem Mieter die geleisteten Zahlungen von der Soulfly Adventure Rentals GbR erstattet.
Im Rahmen der Möglichkeiten versucht der Vermieter dem Mieter im Schadens- oder Werkstattfall während einer laufenden Miete ein Ersatzfahrzeug zu stellen, sofern dieses verfügbar ist. Außer bei Schäden aufgrund anfänglicher Mängel ist die Miete auch während eines Schadens- oder Werkstattfalls weiterzubezahlen, eine Minderung nach § 536 BGB ist insoweit ausgeschlossen. Erforderliche Werkstatttage bzw. entgangene Urlaubstage aufgrund von Schäden, die während einer Miete auftreten, werden dem Mieter nicht erstattet.
Lässt der Mieter bei Rückgabe des Mietfahrzeugs Gegenstände zurück, ist der Vermieter nur zur Verwahrung dieser Gegenstände verpflichtet, wenn dies zumutbar ist und unter Kostentragungspflicht des Mieters.
Sofern Privatfahrzeuge im Einzelfall auf dem Gelände der Soulfly Adventure Rentals GbR abgestellt werden, übernimmt der Vermieter keine Haftung für Schäden oder Diebstahl. Das Abstellen ist zwingend mit dem Vermieter abzuklären.

17. Speicherung von Personenbezogenen Daten

Im Rahmen der Durchführung bzw. Erfüllung des Vertrags mit dem Mieter ist es erforderlich, dass der Vermieter personenbezogene Daten des Mieters verarbeitet. Der Umfang der Datenverarbeitung ergibt sich ebenso wie die einschlägige Rechtsgrundlage und weitere Informationen nach Artikel 13 DSGVO aus der Datenschutzerklärung der Soulfly Adventure Rentals GbR.
Eine Übermittlung von Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht.
Wir können jedoch aufgrund von Aufforderungen staatlicher Stellen oder privater Dienstleister (z.B. Parkplatzbetreiber, Maut) zur Herausgabe dieser Daten im Einzelfall aufgefordert werden.
Infolge der Nutzung eines Navigationsgeräts können die während der Mietdauer eingegebenen Navigationsdaten ggf. im Mietfahrzeug gespeichert werden. Bei Kopplung von Mobilfunk- oder anderen Geräten mit dem Mietfahrzeug können Daten von diesen Geräten ggf. ebenfalls im Mietfahrzeug gespeichert werden. Sofern der Mieter wünscht, dass die vorgenannten Daten nach Rückgabe des Fahrzeugs nicht mehr im Mietfahrzeug gespeichert sind, hat er vor Rückgabe des Fahrzeugs für eine Löschung Sorge zu tragen. Eine Löschung kann durch Zurücksetzen der Navigations- und Kommunikationssysteme des Fahrzeugs auf die Werkseinstellung erfolgen. Eine Anleitung dazu kann der Bedienungsanleitung entnommen werden, die sich im Handschuhfach befindet. Der Vermieter ist zu einer Löschung der vorgenannten Daten nicht verpflichtet.

18. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Mietvertrag an Dritte, wie z.B. Ehepartner oder weitere Mitreisende, ist ausgeschlossen. Genauso die Geltendmachung sonstiger Ansprüche im eigenen Namen.

19. Gerichtsstand und Verjährung

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Memmingen.
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von der Soulfly Adventure Rentals GbR gegen den Mieter erst fällig, wenn die Soulfly Adventure Rentals GbR Gelegenheit hatte, die Ermittlungsakte einzusehen. Die Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Monate nach Rückgabe des Mietfahrzeugs.

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